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Beurlaubungen und Befreiungen vom Unterricht

(nach AV Schulbesuchspflicht)

Freistellungen bis zu 3 Tagen

  • Formlosen Antrag mit Unterschrift inkl. Begründung, Zeitraum und einem Beleg mind. 3 Tage im Voraus beim Klassenleitungsteam einreichen
  • Hinweis: Bei einer Freistellung für einen Arztbesuch sind Gründe darzulegen, warum dieser nicht in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden kann.

Freistellungen über 3 Tagen oder direkt vor oder nach den Ferien

  • Formlosen Antrag mit Unterschrift inkl. Begründung, Zeitraum und einem Beleg mind. zwei Wochen im Voraus bei der Schulleiterin Frau Ley einreichen (Abgabe des Antrages im Sekretariat)
  • Hinweis: Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien werden nur im absoluten (begründeten) Ausnahmefall genehmigt.