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Krankmeldung von Schüler*innen

Information der Schule

Die Schule ist am ersten Tag der Abwesenheit am besten bis 7:30 Uhr, spätestens aber im Laufe des ersten Blocks,

zu informieren.

Schriftliche Entschuldigung bzw. ärztliches Attest

Nach Rückkehr in die Schule muss zusätzlich unverzüglich eine schriftliche, eigenhändig unterschriebene, Erklärung der Erziehungsberechtigten vorgelegt werden. (Vgl. AV Schulbesuchspflicht §10 (3)).

Besonderheiten bei Leistungsnachweisen

Ein ärztliches Attest am selben Tag ist in der Oberstufe notwendig bei

  • Klausuren,
  • angekündigten Lernerfolgskontrollen sowie
  • anderen vorher bekannten Leistungsnachweisen (z.B. Prüfungen, Vorträge).