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Krankheit oder andere unvorhersehbare Gründe

Information der Schule

Die Schule ist am ersten Tag der Abwesenheit am besten bis 7:30 Uhr, spätestens aber im Laufe des ersten Blocks,

zu informieren.

Schriftliche Entschuldigung bzw. ärztliches Attest

Eine schriftliche Entschuldigung bzw. ein ärztliches Attest solle der Schule

  • spätestens am dritten Tag der Abwesenheit

vorliegen.

Besonderheiten bei Leistungsnachweisen

Ein ärztliches Attest am selben Tag ist in der Oberstufe notwendig bei

  • Klausuren,
  • angekündigten Lernerfolgskontrollen sowie
  • anderen vorher bekannten Leistungsnachweisen (z.B. Prüfungen, Vorträge)

Antrag auf Beurlaubung/Freistellung

Freistellungen müssen für alle vorhersehbaren Ereignisse beantragt werden, bei denen eine Abwesenheit von schulischen Veranstaltungen nötig wird. Dazu gehören auch Arzttermine.

Freistellungen …

  • mit einer Dauer von bis zu drei Tagen (auch für einzelne Unterrichtsblöcke),
  • die nicht in Verbindung mit Ferien stehen,

sind rechtzeitig (mindestens 14 Tage im Voraus) bei der Klassenleitung schriftlich zu beantragen.

Über weitergehende Freistellungen kann nur die Schulleitung entscheiden. Hier erfolgt die Beantragung über die Klassenleitung an die Schulleitung.